AGB

1. Geltung der Bedingung

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die mit der 'Pension zum Leuchtturm' abgeschlossen werden, sofern sie die Merkmale des AGB-Gesetzes erfüllen. Sie können durch im Einzelfall ausgehandelte Bedingungen ersetzt werden.

2. Abschluss des Beherbergungsvertrages

Maßgeblich ist die jeweils gültige Preisliste mit den jeweilige Tarifen und Leistungsbeschreibungen. Im übrigen sind Leistungen und Tarife freibleibend. Der Beherbergungsvertrag kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen. Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Bei übernachtungen ist der Beherbergungsvertrag abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls aus Zeitgründen eine Zusage nicht möglich war, bereitgestellt worden ist.

3. Reservierungen

Werden Zimmer oder sonstige Leistungen (z.B. TV) auf Optionsbasis reserviert, sind die Optionsdaten für die Parteien bindend. Nach Ablauf der vereinbarten Optionsfrist kann die Pension ohne Rücksprache über die in Option gebuchten Zimmer und Leistungen frei verfügen. Reservierte und seitens der Pension bestätigte Zimmer werden am Anreisetag ab 14.00 Uhr und am Abreisetag bis 11.00 Uhr zur Verfügung gestellt. Das Hotel ist berechtigt, reservierte Zimmer am Ankunftstag nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.

4. Preisvereinbarungen

Vereinbarte Preise können nach Vertragsabschluß seitens der Pension entsprechend den dann gültigen Preislisten geändert werden, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Erbringung der einzelnen Leistung mehr als 4 Monate beträgt.

5. Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen sind, soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind, mit Zugang der Rechnung sofort, ohne jeden Abzug und in bar zur Zahlung fällig. Die Akzeptierung und die Auswahl von Kreditkarten ist der Pension in jedem einzelnen Fall freigestellt und zwar auch dann, wenn die grundsätzliche Akzeptanz von Kreditkarten durch Aushänge in der Pension angezeigt wird. Die Entgegennahme von Schecks, Kreditkarten und sonstigen Zahlungsmitteln erfolgt im übrigen nur erfüllungshalber. Zahlungsverzug mit auch nur einer Rechnung berechtigt die Pension, alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den Gast einzustellen. Voraussetzung ist, dass die Pension die Inverzugsetzung durch eine Mahnung unter Fristsetzung und Hinweis auf diese Folgen bewirkt. Hält sich der Gast länger als 6 Tage im Hotel auf, so ist die Pension berechtigt, jeweils einzelne Zwischenrechnungen zu stellen und deren Bezahlung vom Gast zu verlangen.

6. Vorauszahlungen

Die Pension ist berechtigt von jedem Gast, Vorauszahlung in Höhe des übernachtungspreises für die gesamte Aufenthaltsdauer bei Abschluss des Beherbergungsvertrages zu verlangen. Die Pension kann ohne Begründung jede Reservierung oder andere Leistung, die auszuführen oder fortzuführen ist, von der gesamten oder teilweisen Begleichung der voraussichtlichen geschuldeten Beträge im voraus abhängig machen, und zwar in Form von Anzahlungen oder Gesamtvorauszahlungen.

7. Stornierungen, Stornogebühren

In Fällen der Stornierungen von Reservierungen seitens des Gastes oder der Nichtinanspruchnahme der von der 'Pension zum Leuchtturm' angebotenen Leistungen werden die bestellten und reservierten, aber von dem Gast nicht abgenommenen, seitens der Pension aber angebotenen vertraglichen Leistungen, insbesondere für die Logis der Gäste und/oder die Bewirtung zu nachstehenden Pauschalen durch die 'Pension zum Leuchtturm' dem Gast berechnet:

Stornierung bis einschl. 14. Tage vor Erbringung der jeweiligen Leistungen: kostenfrei

Stornierung zwischen einschließlich 13. Tage und 48 Stunden vor Erbringung der jeweiligen Leistungen oder Nichtinanspruchnahme der jeweiligen Leistungen:
Berechnung von 60 % der bestellten/reservierten Leistungen. Bei Stornierung durch Krankheit, kann kostenfrei storniert werden mit entsprechenden Nachweis durch den Gast.

Die Stornogebühren werden um die Beträge vermindert, die durch die Weitervermietung der stornierten Zimmer bzw. Weiterberechnung der Leistungen zum bestellten/reservierten Termin seitens der 'Pension zum Leuchtturm' erzielt werden.

Die vorstehenden Stornogebühren fallen auch dann an, wenn die bestellten und reservierten Leistungen nur teilweise seitens des Gastes storniert wurden, wobei die gesamten Pauschalen sich auf den Teil der Leistungen, welcher storniert wurde, beziehen, oder wenn der Gast ohne ausdrückliche Stornierung die bestellten und reservierten Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

8. Haftung

Für Haftung der Pension gelten die §§ 701-703 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Eine Haftung aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen, es sei denn ein Schaden wurde von der Pension, dessen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

9. Sonstige Bestimmungen

In den öffentlichen Bereichen der Pension ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt. Die überschriften dienen nur der besseren übersicht und haben keine materielle Bedeutung, insbesondere nicht die einer abschließenden Regelung. Für diese Bedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der 'Pension zum Leuchtturm' und dem Gast/Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Bad Doberan.

10. Eine Prospekthaftung oder Internethaftung ist ausgeschlossen

Anschrift

Pension zum Leuchtturm
Zum Leuchtturm 2
18230 Bastorf

Kontaktdaten

Telefon: 038293 / 42316
Telefax: 038293 / 42318
E-Mail: info@pension-zum-leuchtturm.de

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